Konzeption Schulhund 

 

Grundlagen:

Seit vielen Jahren, werden Hunde in verschiedenen Institutionen und Einrichtungen zur tiergestützten Intervention (TGI) eingesetzt.

In Schule, Kindergarten und Jugendhilfeeinrichtungen, werden Hunde erfolgreich in der tiergestützten Pädagogik  unterstützend tätig.  Diese speziell ausgebildeten Hunde nennt man Schulbegleithunde und sie bilden mit ihrem Besitzer, der über eine pädagogische Ausbildung verfügen muss, ein Team.

Der Schulbegleithund ist besonders gut erzogen, kann einen hohen Stresspegel ertragen ohne Anzeichen von Aggressionen  zu zeigen. Der Schulbegleithund begleitet seinen Besitzer regelmäßig in die Schule und wird sowohl im Klassenverband, in Einzel- und Kleingruppensettings als auch auf Schulausflügen integriert.

Strukturelle Rahmenbedingungen und Tierschutz:

 

Die Schulleitung stimmt dem Einsatz eines Schulbegleithundes ausdrücklich zu.

Der Schulverband ist über den Einsatz eines Schulbegleithundes informiert.

Die Eltern wurden in einem Elternbrief und auf Elternabenden ausführlich aufgeklärt und informiert.

Die Eltern erteilen schriftlich ihre Zustimmung, dass ihre Kinder Kontakt mit dem Schulbegleithund haben dürfen.

Alle Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen, und Schüler/innen wurden über den Einsatz informiert und haben ihr Einverständnis gegeben, dass der Schulbegleithund im Schulgebäude eingesetzt wird.

Der Schulbegleithund hat seinen Ruheplatz im Schulsozialraum.

Es steht jederzeit frisches Wasser zur Verfügung.

Nach Anforderungsvollen Einheiten, wird dem Hund die nötige Ruhephase zur Entspannung gewährleistet.

Bei Bedarf kann der Schulbegleithund im Klassenraum während des Unterrichts anwesend sein, wenn Kinder und Lehrkräfte es befürworten und für hilfreich erachten.

 

Aufgaben und Zielsetzungen:

 

Förderung der motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

 

Der Schulbegleithund kann ganz individuell eingesetzt werden, ohne dass die Kinder den Eindruck haben besonders gefördert und unterstützt zu werden.

 

Im sozial-emotionalen Bereich hilft ein Schulbegleithund,

                soziale Kompetenzen zu erlernen,

                das Selbstwertgefühl zu steigern,

                Verantwortung zu übernehmen,

                das Wir-Gefühl in der  

                Klassengemeinschaft zu stärken,

            Schulangst zu nehmen,

               den Lernort positiv zu empfinden.

 


Im motorischen Bereich fördert ein Schulbegleithund,  körperliche und seelische Entspannung durch Kontakt die Grob- und

                Feinmotorik, die körperliche Belastbarkeit und Fitness,

                die Koordination und Orientierung.

 

 Im kognitiven Bereich fördert und verbessert der Schulbegleithund,

                die Motivation,

                die Konzentrationsfähigkeit,

                die Selbst- und Fremdwahrnehmung,

                die Handlungsplanung,

                den Ordnungssinn,

                die Disziplin.

  

Hygienevorschriften:

 

Der Schulbegleithund wird:

Regelmäßig tierärztlich auf Endo- und Ektoparasiten untersucht  und behandelt.

Regelmäßig lt. tierärztlichen Ratschlägen mit den erforderlichen Impfstoffen geimpft.

Die Nachweise darüber werden im Ordner „Schulbegleithund“ dokumentiert.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Regeln zum Umgang mit dem Schulbegleithund aufgeklärt worden und werden regelmäßig nach dem Kontakt, zum Händewaschen aufgefordert.

In jeder Klasse befinden sich Waschbecken, Seife und Einmalhandtücher.

Die Regeln hängen im Schulgebäude, den Klassenzimmern und im Schulsozialraum aus.

Der Schulbegleithund darf nicht in die Küche, das Lehrerzimmer und die Sporthalle.

Der Schulbegleithund ist an der Leine zu führen.

In den Pausen, darf der Schulbegleithund nicht auf den Schulhof.

Der Hundekot ist sofort in Kotbeuteln im Restmüllcontainer außerhalb des Schulgebäudes zu entsorgen.

Bei Ausflügen wird zusätzlich Desinfektionsmittel mitgeführt.

 

 

Gefahrenverhütung:

 

Der/die Besitzer/in des Schulbegleithundes ist verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

Der Versicherung ist der Einsatz als Schulbegleithund schriftlich mitgeteilt worden.

Der Schulbegleithund verfügt über eine Wesens- und Gehorsamsüberprüfung durch eine anerkannte Prüfungsorganisation (Begleithundeführerschein VDH oder BHV).

Der/die Besitzer/in ist verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen (mit und ohne Hund).

Der/die Besitzer/in achtet auf die Einhaltung der rechtlichen Tierschutzbestimmungen und auf jegliche Anzeichen seelischer Überforderungen zum Wohle des Hundes.

Der Schulbegleithund darf niemals alleine, ohne Aufsicht des/r Hundeführer/s/in mit Schülerinnen oder Schülern sein.

Bei Abwesenheit des/der Hundeführer/s/in ist der Schulbegleithund im Schulsozialraum  und die Tür ist gesichert.

Qualitätssicherung:

Projekte, und Aktivitäten  mit dem Schulbegleithund, werden regelmäßig dokumentiert und evaluiert und bei Bedarf präsentiert.

Alle erforderlichen Nachweise werden von dem/der Hundebesitzer/in lückenlos dokumentiert in einem Ordner gesammelt.

Der Ordner steht, jederzeit zur Ansicht, im Büro zur Verfügung.

Die regelmäßige Überprüfung der erforderlichen Nachweispflicht erfolgt über die Schulleitung.

 

 

Carlos

     

 

    
    


     

   

 

 

 

 

 

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